Brandsicherheitswachen

Brandsicherheitswachen
Die Pflicht, bei einer Veranstaltung eine Brandsicherheitswache anwesend zu haben ergibt sich aus der MVstättV bzw. SBauV NRW.
Dort heißt es wörtlich:
(1) Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren hat die Betreiberin oder der Betreiber eine Brandsicherheitswache einzurichten.
(2) Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen. Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die Brandschutzdienststelle der Betreiberin oder dem Betreiber bestätigt, dass sie oder er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen.
(3) Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5 000 Besucherinnen und Besuchern sind den für den Rettungsdienst und Sanitätswachdienst zuständigen Behörden rechtzeitig anzuzeigen.
Warum wir?
Als Veranstalter haben Sie in der Regel kein Personal, das sich zusätzlich und ausschließlich um den Brandschutz und die Brandsicherheit Ihrer Veranstaltung kümmern kann.
Hinzu kommt: Die zuständige Brandschutzdienststelle Ihrer Kommune kann für Ihre Veranstaltung eine Brandsicherheitswache mit feuerwehrtechnisch ausgebildetem Personal vorschreiben. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023 reicht hierfür nicht aus.
Genau hier kommen wir ins Spiel: Unsere Brandsicherheitswachen bestehen aus Angehörigen von Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren mit fundierter Führungs- und Einsatzerfahrung. So sorgen wir dafür, dass der Brandschutz Ihrer Veranstaltung professionell und zuverlässig gewährleistet ist.
Auch bei den Kosten lohnt sich ein genauer Blick. Die Stundensätze der örtlichen Feuerwehren können je nach Kommune erheblich variieren und dadurch zu einem nicht unerheblichen Kostenfaktor in Ihrer Veranstaltungsplanung werden.
Sie sind unsicher, ob für Ihre Veranstaltung überhaupt eine Brandsicherheitswache erforderlich ist? Kontaktieren Sie uns. Wir besprechen mit Ihnen die wichtigsten Anforderungen und klären gemeinsam, welche Lösung für Ihre Veranstaltung sinnvoll ist.
Brandwache
Wann sind Brandwachen nötig?
Feuergefährliche Arbeiten
Arbeiten mit offener Flamme, Heißarbeiten, Löten, Trennen, etc.
Ausfall von Technik
Wenn die Brandmeldeanlage oder Sprinkleranlage ausfällt, müssen gefährdete Bereich überwacht werden.
Nach einem Brand
Als sogenannte Glutwache nach einem Brandereignis.
Umbau- und Sanierungsarbeiten
Zum Zweck des Umbaus ist die Brandmeldeeinrichtung außer Kraft gesetzt und muss überwacht werden.