Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer

Brauchen wir wirklich Brandschutzhelfer?

Vielleicht kennen Sie die Frage aus dem eigenen Betrieb: „Brauchen wir wirklich Brandschutzhelfer? Bei uns hat es doch noch nie gebrannt.“

Genau das ist der Punkt: Brandschutz ist eine Vorsorge für einen Fall, von dem man hofft, dass er niemals eintritt. Und trotzdem kann niemand garantieren, dass es so bleibt.

Die kurze Antwort auf die Frage lautet: „Ja!“.

Ein Entstehungsbrand, zum Beispiel ein Fettbrand in einer Restaurantküche kann innerhalb kürzester Zeit zu einer ernsthaften Gefahr für Menschen, Gebäude und den gesamten Betrieb werden. In den ersten Minuten ist die Feuerwehr noch nicht vor Ort. In ländlichen Regionen braucht die freiwillige Feuerwehr länger als in der Stadt. Dann kommt es darauf an, dass im Betrieb jemand weiß, was zu tun ist. Es kommt auf jede Minute an.

Brandschutzhelfer sind dafür ein wichtiger Bestandteil. Sie kennen die betrieblichen Abläufe, wissen, wo sich Feuerlöscher und Fluchtwege befinden und können im Ernstfall Kollegen warnen, die Evakuierung unterstützen und – sofern es die Situation sicher zulässt – erste Löschmaßnahmen einleiten.

„Aber was kostet uns ein Brandschutzhelfer?“

Natürlich kostet Ausbildung Geld und Zeit. Die bessere Frage ist jedoch: Was würde ein Brand kosten?

Neben den offensichtlichen Schäden an Gebäude, Maschinen, Waren und Einrichtung können vor allem Betriebsunterbrechungen gravierende Folgen haben. Aufträge können nicht mehr erfüllt werden, Kunden wandern ab, Mitarbeiter können nicht eingesetzt werden und der wirtschaftliche Schaden wächst mit jedem Tag.

Ein Brand kann im schlimmsten Fall die Existenz eines Unternehmens gefährden. Sicherheit lässt sich deshalb nur schwer in Euro bemessen – der Schaden, wenn sie fehlt, dagegen schon eher. Das Fehlen oder die ungenügende Organisation von Brandschutzhelfern könnte im Versicherungsfall zu Problemen führen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot anhand Ihrer betrieblichen Gegebenheiten und berücksichten Größe, Anzahlund Aufwand der Schulung.

Warum also wir?

Wir kommen nicht aus einer reinen Schulungswelt. Wir kommen aus dem Einsatz.

Jeder von uns verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in Feuerwehr und Notfallrettung. Wir haben Brände gesehen, Menschen in Ausnahmesituationen erlebt und wissen, wie schnell sich eine Lage verändern kann.

Genau diese Erfahrung bringen wir in unsere Ausbildung ein.

Bei uns geht es nicht darum, möglichst schnell ein Zertifikat zu verteilen. Wir wollen, dass Teilnehmer nach der Schulung tatsächlich wissen, was im Ernstfall auf sie zukommt und wie sie richtig reagieren können.

Unsere Beispiele stammen aus der Praxis, unsere Ausbilder kennen reale Einsatzsituationen und Fragen sind ausdrücklich erwünscht. Denn wenn es brennt, hilft kein auswendig gelerntes Lehrbuchwissen. Dann braucht es Menschen, die einen kühlen Kopf bewahren und wissen, was zu tun ist.

Brandschutzhelfer zu haben, ist eine Sache. Gute Brandschutzhelfer auszubilden, eine andere.

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter für den Ernstfall vorbereiten möchten, setzen Sie auf Ausbilder, die selbst wissen, wie sich ein Ernstfall anfühlt.

Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer – kurz erklärt

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Grundlage sind insbesondere § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Dort ist geregelt, dass jedes Unternehmen, egal wie viele Mitarbeiter beschäftigt werden, Brandschutzhelfer haben muss.

Wie viele Brandschutzhelfer ein Betrieb benötigt, hängt von der (nicht immer vorliegenden) Gefährdungsbeurteilung ab. Eventuell hat Ihr Betrieb aufgrund seiner Größe und Gefährdung bereits ein Brandschutzkonzept und eine Brandschutzordnung. Bei normaler Brandgefährdung sind nach ASR A2.2 in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten ausreichend. Schichtbetrieb, Abwesenheiten und besondere betriebliche Gegebenheiten müssen dabei berücksichtigt werden. Unsere Empfehlung: Mindestens 10% der Beschäftigften. Und wenn man ehrlich ist erfüllt ein reines Bürogebäude ohne Schichtbetrieb die 5% Vorgabe. Kaum ein anderer Betrieb kommt auf diese geringe Anzahl.

Ein Hotel beispielsweise mit 20 Angestellten bräuchte theoretisch nur einen Brandschutzhelfer. Ein Hotel ist aber durch seine Art – Beherbergung von Menschen, möglicherweise mit körperlicher Beeinträchtigung oder vorübergehend alkoholisierte Personen, mehrere Etagen, einer Industrieküche, etc. ein Betrieb mit erhöhter Brandgefährdung. Also benötigt es mindestens zwei Brandschutzhelfer. Die beiden müssten aber rund um die Uhr anwesend sein, was faktisch nicht möglich ist. In einem Hotel wird grundsätzlich in Schichten gearbeitet, nachts nur eine Person an der Rezeption. Die muss im Brandfall aber ganz genau wissen, wie man die Gäste evakuiert, die Feuerwehr einweist oder den Brand in der Entstehungsphase bekämpft. Daher wird die Zahl der Brandschutzhelfer in einem Hotel eher an 50%, als an 5% kommen.

Weitere Informationen weiter unten.

Dauer und Inhalte

Die Ausbildung umfasst bei normaler Brandgefährdung mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Theorie sowie einen praktischen Teil mit Übungen an Feuerlöschern.

Dabei geht es unter anderem um:

  • Brandgefahren und vorbeugenden Brandschutz
  • Verhalten im Brandfall
  • Alarmierung und Räumung
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
  • praktische Löschübungen
  • Besonderheiten des eigenen Betriebs

Eine feste gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Die DGUV empfiehlt eine Wiederholung alle 2 bis 5 Jahre, abhängig von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.

Ist meine Firma ein Betrieb mit erhöhter Brandgefahr?

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert die Betriebe, in denen grundsätzlich eine erhöhte Brandgefährdung vorherrscht. Finden Sie Ihr Tätigkeitsfeld hier wieder, reicht das geforderte Minimum an Brandschutzhelfern nicht aus.

1. Verkauf, Handel, Lagerung

Lager mit extrem oder leicht entzündbaren bzw. leicht entflammbaren Stoffen oder Gemischen

Lager für Recyclingmaterial und Sekundärbrennstoffe
Speditionslager

Lager mit Lacken und Lösungsmitteln

Altpapierlager

Baumwolllager, Holzlager, Schaumstofflager

Lagerbereiche für Verpackungsmaterial

Lager mit sonstigem brennbaren Material

Ausstellungen für Möbel
Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, z. B. Heimwerkermarkt, Baumarkt

2. Dienstleistung

Kinos, Diskotheken
Abfallsammelräume
Küchen
Beherbergungsbetriebe
Theaterbühnen
technische und naturwissenschaftliche Bereiche in Bildungs- und Forschungseinrichtungen
Tank- und Tankfahrzeugreinigung
chemische Reinigung, Wäschereien
Alten- und Pflegeheime
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Krankenhäuser

3. Industrie

Möbelherstellung, Spanplattenherstellung
Webereien, Spinnereien
Herstellung von Papier im Trockenbereich
Verarbeitung von Papier
Getreidemühlen und Futtermittelproduktion
Schaumstoff-, Dachpappenherstellung
Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geräte
Öl-Härtereien
Druckereien
petrochemische Anlagen
Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
Leder- und Kunststoffverarbeitung
Kunststoff-Spritzgießerei
Kartonagenherstellung
Backwarenfabrik
Herstellung von Maschinen und Geräten

4. Handwerk

Kfz-Werkstatt
Tischlerei/Schreinerei
Polsterei
Metallverarbeitung
Galvanik
Vulkanisierung
Leder-, Kunstleder- und Textilverarbeitung
Backbetrieb
Elektrowerkstatt

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Brandschutzunterweisung

Wer sie braucht, wer sie macht und wo das steht, klären wir hier.

Wer muss eingewiesen werden?

Jeder Beschäftigte bei Aufnahme seiner Beschäftigung, bei Änderung seines Tätigkeitsbereichs und danach mindestens einmal jährlich.

Das bedeutet, dass wirklich jeder Mitarbeiter in ihrem Unternehmen ausnahmslos unterwiesen werden muss.

Wer macht die Unterweisung?

Unterweisen darf der Arbeitgeber. Es geht im Grunde um die Regeln für den Brandfall, die im Betrieb gelten und angewandt werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Feuerlöscherstandorte, sowie verschiedene Löscherarten und deren Bedienung, Fluchtwege und Besonderheiten.

Macht es Sinn, dass ein Brandschutzexperte diese Unterweisung durchführt? Defintiv ja. Dadurch ist gewährleistet, dass Fachexpertise in die Unterweisung einfließt, Fragen adäquat beantwortet und Erfahrungen aus dem Feuerwehralltag mit eingebracht werden kann.

Wo steht das?

Wie so häufig stehen solche Infos in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2, „Maßnahmen gegen Brände“.

Sprechen Sie uns an

Wir helfen Ihnen gerne bei der jährlichen Unterweisung ihrer Belegschaft. Auf Wunsch mit Feuerlöschertraining.

Sie haben Fragen oder möchten eine Schulung planen?

Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich. Gemeinsam besprechen wir die wichtigsten Punkte: die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer, die betrieblichen Gegebenheiten und den passenden Ablauf der Schulung. Fragen kostet nichts!

Unsere Schulungen führen wir bevorzugt direkt bei Ihnen vor Ort durch. So können wir die Ausbildung auf Ihren Betrieb abstimmen und gezielt auf örtliche Besonderheiten, Flucht- und Rettungswege, Brandgefahren sowie vorhandene Feuerlöscheinrichtungen eingehen.

Denn Brandschutz ist nicht überall gleich – deshalb sollte auch die Ausbildung zu Ihrem Betrieb passen.

Sprechen Sie uns an. Wir klären die Details gemeinsam und finden den passenden Rahmen für Ihre Brandschutzhelfer-Schulung.

oder schreiben Sie uns direkt eine Emal an

info@ccbrandschutz.de

Einzeltermine gibt es hier

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