RTW, Christian Mersch
by Tim Staß

Betriebliche Erste Hilfe

direkt bei Ihnen vor Ort. Wir sind anerkannt durch die BG.

Ist es eine Pflicht oder Kür?

Beantworten Sie für sich zunächst zwei zentrale Fragen: Sind Sie Unternehmer und beschäftigen Sie mehr als eine weitere Person in Ihrem Unternehmen? Wenn Sie beide Fragen mit Ja beantworten können, benötigen Sie in Ihrem Unternehmen mindestens einen Ersthelfer, ausgebildet in einem Erste-Hilfe-Kurs mit einer Dauer von 9 Unterrichtseinheiten. Ersthelfer leisten im Notfall schnelle und wichtige Hilfe und tragen damit wesentlich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Lesen Sie hier alle relevanten Informationen rund um das Thema Ersthelfer und Erste-Hilfe-Kurse im Unternehmen. Wir kommen zu Ihnen nach Neuenkirchen, Rheine, Steinfurt, Ochtrup, Ibbenbüren, Lengerich, und dem Rest des Kreises Steinfurt. Wir bedienen das südliche Emsland, Osnabrücker Land und weite Teile des Münsterlandes.

Erste-Hilfe für den Führerschein? Finden Sie hier.

Rechtliche Einordnung

Die Bestellung eines oder mehrerer Ersthelfer in Ihrem Unternehmen ist keine Willkür oder Bauchgefühl. Es ist Ihre gesetzliche Pflicht als Unternehmer.

Grundlage bilden insbesondere § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 26 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Ergänzend konkretisiert die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ die Anforderungen an Maßnahmen für den Brandfall und berücksichtigt dabei auch die Organisation der Ersten Hilfe und Evakuierung.

Mit uns erfüllen Sie die notwendigen rechtlichen Vorgaben, um rechtssicher Ihren Betrieb weiterführen zu können. Wir sind durch die BG anerkannt und bescheinigen die Kurse entsprechend.

Erste-Hilfe-Kurs

Wie viele Ersthelfer werden benötigt?

Rettungsdienst

Die erforderliche Anzahl der betrieblichen Ersthelfer richtet sich nach § 26 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“:

  • 2 bis 20 anwesende Versicherte: mindestens 1 Ersthelfer
  • Mehr als 20 anwesende Versicherte in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: mindestens 5 %
  • Mehr als 20 anwesende Versicherte in sonstigen Betrieben: mindestens 10 %

Die vorgeschriebene Anzahl muss während des laufenden Betriebs gewährleistet sein. Deshalb sind beispielsweise auch Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb bei der Planung zu berücksichtigen.

Beispiel: Beschäftigt ein Unternehmen 30 Personen und handelt es sich um einen Verwaltungs- oder Handelsbetrieb, werden mindestens 2 Ersthelfer benötigt. In einem sonstigen Betrieb sind bei 30 Personen mindestens 3 Ersthelfer erforderlich.

Warum mehr Ersthelfer sinnvoll sind

Aus unserer Sicht kann es nie zu viele Ersthelfer geben. Als Notfallsanitäter erleben wir häufig, dass ungeschulte Personen in Notfallsituationen überfordert sind und sich schnell ein Gefühl der Hilflosigkeit entwickelt.

Dabei passieren Unfälle und akute medizinische Notfälle nicht nur am Arbeitsplatz. Viele Notfälle ereignen sich im privaten Umfeld – zu Hause, in der Familie oder im Freundeskreis.

Wenn Sie mehrere Mitarbeiter zu Ersthelfern ausbilden lassen, geben Sie ihnen wertvolles Wissen und Handlungssicherheit mit – nicht nur für den Arbeitsplatz, sondern auch für das eigene Umfeld. So können sie im entscheidenden Moment einen wichtigen Beitrag leisten, wenn Angehörigen, Freunden oder Nachbarn etwas Unvorhergesehenes passiert.

Auch die psychische Belastung nach einem Notfall sollte nicht unterschätzt werden. Wer weiß, was zu tun ist und wie man richtig handelt, kann einer solchen Situation mit größerer Sicherheit begegnen. Denn neben körperlichen Folgen können auch Unsicherheit und Überforderung langfristig belasten und unter Umständen zu Arbeitsunfähigkeit oder längeren Ausfallzeiten führen.

Mehr ausgebildete Ersthelfer bedeuten daher mehr Sicherheit – im Unternehmen und darüber hinaus.

Die gute Nachricht: Die Lehrgangskosten werden übernommen

Die Kosten für die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse übernommen.

Bitte beachten Sie jedoch: Bei einigen Unfallversicherungsträgern muss die Kostenübernahme vor dem Lehrgang beantragt und genehmigt werden.

Bitte klären Sie daher rechtzeitig vor dem Kurstermin, ob eine Kostenübernahme erforderlich ist und ob diese bereits bestätigt wurde. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Lehrgangskosten übernommen werden.

Sollte zum Kurstermin keine bestätigte Kostenübernahme vorliegen, müssen wir die Lehrgangskosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

sodass eine Übernahme zum Kurstermin garantiert wird. Andernfalls müssen wir die Kosten in Rechnung stellen.

Erste Hilfe Kurs
Ertse-Hilfe am Kind

Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

Erste-Hilfe in Schulen und Kitas

Die Unfallkassen der öffentlichen Träger übernehmen für Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Regel die Kosten für eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern. Weitere Lehrgangsplätze können von der Einrichtung auf eigene Kosten übernommen werden.

Als Orientierung gilt:

  • KiTa: in der Regel ein Ersthelfer pro Gruppe
  • Schulen: in der Regel 20 % des pädagogischen Personals plus Hausmeister und Sekretäriat

Aus unserer Sicht lohnt es sich dennoch, das gesamte Team in Erster Hilfe auszubilden. Denn insbesondere Kindernotfälle stellen eine besondere Herausforderung dar. Wenn mehrere Mitarbeiter wissen, was im Notfall zu tun ist, erhöht das die Handlungssicherheit und sorgt dafür, dass im entscheidenden Moment schnell geholfen werden kann.

Auch für Eltern ist die Sicherheit ihrer Kinder ein wichtiger Faktor. Als Elternteil gibt man sein Kind gerne in eine Einrichtung, in der Sicherheit und Erste Hilfe einen hohen Stellenwert haben.

Auf dem folgenden Button gelangen Sie direkt zur Beantragung der Kostenübernahmebescheinigung der Unfallkasse NRW. Bitte frühzeitig beantragen.

Hier Kostenübernahme der UK NRW beantragen

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Bitte frühzeitig beantragen.

Dauer der Ausbildung

Reanimation

Die Erste-Hilfe-Grundausbildung für betriebliche Ersthelfer umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten – damit beträgt die reine Ausbildungszeit 6 Stunden und 45 Minuten. Hinzu kommen Pausenzeiten von ca. 45 Minuten. Wir rechen mit einer Gesamtzeit von 7 Stunden und 30 Minuten.

Die Fortbildung bzw. Auffrischung umfasst ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten und muss grundsätzlich alle zwei Jahre erfolgen.

Für Unternehmen bedeutet das: Nach erfolgreicher Ausbildung kann der Mitarbeiter für zwei Jahre als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden. Anschließend ist eine regelmäßige Fortbildung erforderlich, damit die Qualifikation erhalten bleibt.

Betriebliche Erste Hilfe

Ihre Schulung – direkt bei Ihnen vor Ort

Unsere Erste-Hilfe-Schulungen führen wir gerne inhouse bei Ihnen vor Ort durch. So müssen Ihre Mitarbeiter ihre gewohnte Arbeitsumgebung nicht verlassen und können auf bekannte Strukturen und Gegebenheiten zurückgreifen. Bei Bedarf können wir außerdem betriebsspezifische Situationen und Besonderheiten direkt vor Ort in die Schulung einbeziehen.

Ob im Pausenraum, im Konferenzraum oder – wenn es die Gegebenheiten erfordern – auf Kisten im Lager: Wir finden gemeinsam eine geeignete Umgebung, in der die Schulung praxisnah und professionell durchgeführt werden kann.

Kontaktieren Sie uns – gemeinsam besprechen wir Teilnehmerzahl, Ort, Termin und Zeit und finden eine passende Lösung für Ihr Unternehmen.

Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns direkt per E-Mail.

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